Unternehmensstammtisch gestartet

Ein Hacker-Angriff, bei dem geheime Informationen gestohlen werden. Oder ein Mitarbeiter, der Lieferanten- oder Kundenlisten entwendet und nach dem Ausscheiden mit zum neuen Arbeitgeber nimmt – jedes Unternehmen kann davon betroffen sein.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen haben Geschäftsgeheimnisse einen hohen Stellenwert. „Die erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten sind für diese Firmen oft wesentlicher Erfolgsfaktor und verschaffen ihnen einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber Mitbewerbern“, weiß Wirtschaftsjurist Patrick Pokrant.

Deshalb war der Schutz von Geschäftsgeheimnissen das Thema des ersten Unternehmenstammtisches bei uns. Im FabLab gegenüber vom Siegufer in Siegen hat Pokrant einen kurzen Impulsvortrag zum Thema gehalten. Danach konnten die Mitarbeiter der Unternehmen Fragen stellen und darüber diskutieren, wie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der unternehmerischen Praxis umgesetzt werden kann. Mit dabei war zum Beispiel die Firma ITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik aus Wilnsdorf. Sie hat darüber berichtet, welche Schwierigkeiten es beim Umgang mit Geschäftsgeheimnissen geben kann.

„Die gesammelten Daten können wesentliche Erkenntnisse beinhalten und dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile einbringen.“

Patrick Pokrant, Wirtschaftsjurist

Denn die Industrie 4.0 stellt den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor besondere Herausforderungen. So werden zum Beispiel Maschinen in Produktionsbetrieben zunehmend mit Sensoren sowie entsprechenden Informations- und Kommunikationstechnologien ausgestattet, um sie „smart“ zu machen. „Die gesammelten Daten können wesentliche Erkenntnisse beinhalten und dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile einbringen“, erklärt Pokrant. Bei einem Diebstahl der Daten kann das aber auch schnell nach hinten losgehen. „Nach Bekanntwerden sind diese Vorteile dann oft unwiederbringlich verloren.“

Datendiebstähle führen daher oft zu einem beträchtlichen Schaden für das Unternehmen. Einer Studie des Digitalverbands Bitkom zufolge entstehen bei Unternehmen in Deutschland allein durch digitale Angriffe Schäden in Höhe von 51 Milliarden Euro pro Jahr. Besonders der Mittelstand müsse sich besser schützen, rät der Verband. Denn laut Umfrage sind mittelständische Unternehmen mit 61 Prozent am stärksten von Spionage- oder Sabotageakten betroffen.

Gesetz seit Ende April in Kraft

Aber wie kann ein solches Geschäftsgeheimnis gesichert werden? „Wenn das vorhandene Know-how nicht über andere Immaterialgüterrechte, besonders als Erfindung über das Patentrecht, geschützt werden kann, bleibt ein Schutz als Geschäftsgeheimnis oft die einzige Möglichkeit, um Dritte von einer Nutzung auszuschließen und Exklusivität zu wahren“, sagt der Wirtschaftsjurist.

Bisher waren in Deutschland Geschäftsgeheimnisse über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geschützt (§17 UWG). Die Relevanz von Geschäftsgeheimnissen hat den EU-Gesetzgeber dazu veranlasst, einheitliche europäische Mindeststandards für den Schutz von Know-how zu schaffen. In Deutschland ist das entsprechende Umsetzungsgesetz Ende April in Kraft getreten.

Nächster Stammtisch zu IT-Sicherheit

„Das nun geltende Geschäftsgeheimnisgesetz unterscheidet sich sowohl im Hinblick auf die Voraussetzungen, als auch beim Umfang des Schutzes zum Teil deutlich von der vorherigen Rechtslage“, erklärt Pokrant. Darauf müssen sich Unternehmen einstellen und entsprechende Vorkehrungen treffen, um einen Geheimnisschutz zu wahren. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen. Wenn Unternehmen technische Maßnahmen umsetzen wollen, können sie etwa E-Mails verschlüsseln oder die Zugriffsrechte ihrer Mitarbeiter beschränken. Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört zum Beispiel, die Geschäftsgeheimnisse zu dokumentieren und klare Abläufe für den Umgang damit festzulegen. „Ebenso gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, Geheimhaltungsverpflichtungen in Arbeitsverträge aufzunehmen“, erklärt er.

Beim nächsten Unternehmenstammtisch am Mittwoch, 13. November geht es um das Thema IT-Sicherheit.