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Wenn der Betriebsprüfer im Laden steht!

27. Februar 2018 @ 17:00 - 19:00 UTC+1

Ob Einzelhandel, Gastronomie oder Taxi – Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung im bargeldintensiven Gewerbe ist die Kontrolle der Kassenführung.

Neu ist, dass die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018 unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen kann. Das bedeutet, dass der Betriebsprüfer plötzlich im Ladengeschäft steht und Zugriff auf die Kassenunterlagen verlangt sowie eine Systemprüfung vornimmt.

Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme
und bei Führung einer „offenen Ladenkasse“ auf die Erfassung von Einnahmen. Bereits kleine Fehler bei den umfangreichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Die Finanzverwaltung prüft die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.

Aber was heißt das eigentlich? Was macht der Betriebsprüfer bei einer Kassen-Nachschau? Kassensysteme im Überblick – welche Besonderheiten gibt es? Wann darf eine offene Ladenkasse eingesetzt werden? Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden? Wie kann ich mein Personal unterweisen? Fragen, die während des Vortrags beantwortet werden.

Details

Datum:
27. Februar 2018
Zeit:
17:00 - 19:00 UTC+1
Webseite:
https://www.facebook.com/events/1594156493976685

Veranstaltungsort

IHK Siegen
Koblenzer Straße 121
Siegen, 57072 Germany

Veranstalter